Maschinenbau

Verträge über Herstellung und Lieferung von Maschinen können je nach Fallgestaltung Werkverträge oder Kaufverträge sein.

In der Praxis führen Lieferverträge über neu herzustellende Maschinen wegen der Schnittstellen und der Spezifikationen oft zu Streit.

Unter „Schnittstellen“ verstehen wir sowohl andere Maschinen in einer Linie als auch Vorgaben des Maschinenbauers z.B. für die von dem Besteller herzustellenden Fundamente oder Versorgungen.

Nicht selten stellt der Besteller erst nach der erfolgten Abnahme fest, dass er die Anforderungen an die Maschine hausintern nicht ausreichend geklärt hat. Diesen „Mangel“ versucht der Besteller durch Mängelrügen wieder gutzumachen, obwohl er bestimmte Anforderungen nie spezifiziert und zum Vertragsgegenstand gemacht hat.

Auf der anderen Seite kann es auch Zusagen von dem Vertrieb des Maschinenbauers geben, die technisch überhaupt nicht eingehalten werden können. Wir unterstützen Sie gerne bei allen rechtlichen Fragen rund um den Erwerb, die Lieferung oder die Gewährleistung von Maschinen.
Hierbei sind wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für Sie tätig. Oft ist es bei den vorgenannten Streitigkeiten hilfreich frühzeitig ein selbstständiges Beweisverfahren einzuleiten.