Anwaltshaftung

Unsere Rechtsanwaltskanzlei wird – auch in laufenden Fällen – beauftragt die sachgerechte Rechtsverteidigung durch andere Rechtsanwaltskanzleien zu überprüfen. Sofern wir rechtzeitig eingeschaltet werden besteht die Möglichkeit Steuerungs-möglichkeiten, weitere Sachaufklärungen und prozessuale Möglichkeiten in einem Rechtsstreit sowie verschiedene Ansätze zur Streiterledigung zu erörtern.

Darüber hinaus sind wir in der Lage durch entsprechende Rechtsgutachten die jeweilige Rechtsanwaltskanzlei zu unterstützen.

Insbesondere wehren wir Schadensersatzansprüche gegen Anwaltskanzleien wegen angeblicher möglicher Pflichtverletzungen in Absprache mit dem jeweiligen Vermögensschadenshaftpflichtversicherer ab.

Herr Rechtsanwalt Till Heinz verfügt hierbei über langjährige prozessuale Erfahrung im Bereich des Bau- und des Architektenrechts.

Herr Rechtsanwalt Walter Reichard hat unter anderem Schulungsveranstaltungen im Bereich der Produkthaftungsrechts für Rechtsanwälte durchgeführt.