Anlagenbau
Gegenstand des Anlagenbaus ist die Errichtung technischer Anlagen insbesondere aus den Berei-chen Verfahrenstechnik, Energietechnik, Versorgungstechnik und Produktionstechnik für die che-mische Industrie, die Öl- und Gasindustrie, Stahlindustrie und Kraftwerksbetreiber. Die Komplexität solcher Anlagen stellt hohe Anforderungen an die Anlagenbauverträge.
Wir erstellen und überprüfen Anlagenbauverträge und die entsprechenden Nachunternehmerverträge und Ingenieurverträge. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Kraftwerksbau und Stahlwasserbau. Bei der Vertragsgestaltung wird häufig auf das FIDIC Silver book zurückgegriffen und der Anlagenbauver-trag als EPC (Engineering, Procurement and Construction) Vertrag oder als EPCM (Engineering, Procurement, Construction and Management) Vertrag und im Offshore-Bereich als EPCI (Engineering, Procurement, Construction and Installation) ausgestaltet.
Diesen Anlagebauverträgen ist gemeinsam, dass der Auftragnehmer seine Leistungen als Generalunternehmer oder Ge-neralübernehmer erbringt und die Anlage oder das Bauwerk innerhalb der Vertragsfrist zu einem Festpreis schlüsselfertig (Turn-key) ausführt.