Die Grundprinzipien der Mediation

Freiwilligkeit

Man entscheidet sich freiwillig  für eine Mediation, die jederzeit beendet werden kann. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu einem Gerichtsverfahren, das nicht einseitig beendet werden kann.

 

Eigenverantwortlichkeit

Eigenverantwortlichkeit bedeutet die Fähigkeit, für sich selbst zu sprechen und seine Interessen darzustellen. Alleine der Schritt, die eigenen Interessen wertzuschätzen ist wesentlich und sehr wertvoll. Darüber hinaus ist es wesentlich, die Steuerungsmöglichkeit in der eigenen Hand zu behalten, um aus einer Opferrolle hinauszutreten oder erst gar nicht in eine Opferrolle zu geraten.

Darüber hinaus liegt ein wesentlicher Schritt in der Fähigkeit, die Interessen des Konfliktpartners zu hören und wahrzunehmen.

 

Fairness

Fairness heißt der respektvolle Umgang mit sich selbst und miteinander. Der Mediator stellt Gesprächsregeln auf und achtet kontinuierlich auf deren Einhaltung.

 

Offenlegung der Tatsachen

Offenlegung der Tatsachen bedeutet: Informationen über alle Tatsachen, die für die Entscheidung wesentlich sind, müssen von den Konfliktparteien offengelegt werden. Dadurch entsteht ein nachvollziehbares und transparentes Verfahren.

 

Vertraulichkeit

Die Konfliktparteien und der Mediator sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies wird in einer gesonderten Vereinbarung schriftlich niedergelegt. Der Mediator kann somit in einem folgenden Rechtsstreit nicht als Zeuge benannt werden.

Mit dieser Regelung entfällt für das Mediationsverfahren die Angst, dass das Verfahren von dem Konfliktpartner benutzt werden könnte. Dies öffnet die Möglichkeit für beide Seiten befriedigende Lösungen zu finden.

 

Allparteilichkeit 

Der Mediator hat eine neutrale Stellung und ist somit nicht parteiisch. Dies ermöglicht in der Regel erst das Erreichen der gewünschten Ziele.

 

Keine Gleichzeitigkeit von Mediation und juristischem Verfahren

Die Mediation wird entweder einem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet oder ein laufendes Verfahren wird für die Durchführung der Mediation ausgesetzt.