Baurecht
Das deutsche Baurecht wird üblicherweise in privates Baurecht und öffentliches Baurecht unterteilt.
Das private Baurecht umfasst die zivilrecht-lichen Bestimmungen, auf deren Grundlage die Werkverträge zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben geschlossen werden und darüber hinaus auch Normen das Grundeigentum und das Nachbarrecht betreffend.
Als öffentliches Baurecht wird der Teil des öffentlichen Rechts bezeichnet, der das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht umfasst.
Das Bauplanungsrecht regelt die Bebaubarkeit von Grundstücken (Baugesetzbuch BauGB, Baunutzungsverordnung BauNVO), das Bauordnungsrecht regelt die die Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung (Bauordnungen der Länder) wie zum Beispiel Abstandsflächen, Erschließung, Stellplätze, Sicherheitsvorschriften, Brandschutz, Standsicherheit und Gestaltungsvorschriften.
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