Die Stufen der Mediation

Auftragsklärung

Es wird mit dem Mediator geklärt, welches Ziel erreicht werden soll. Die Medianden (Konfliktparteien) bestimmen selbst das Ziel oder die Ziele. Somit behalten die Konfliktparteien die Hoheit über die Inhalte und über das Verfahren. Diese Selbstbestimmung stellt ein wesentliches Element und Prinzip der Mediation dar. Zunächst erfolgt somit eine grobe Klärung des gemeinsamen Ziels.

 

Themensammlung

Die zu bearbeitenden Themen werden gemeinsam erörtert und festgelegt. Hierbei  wird festgelegt, worum es den Konfliktparteien konkret gehen soll, d.h. was konkret von ihnen bearbeitet werden soll.

Beispiele:

  • Finanzen (Unterhalt, Zugewinnausgleich),
  • Vermögensaufteilung,
  • Umgangsrecht u.s.w.

 

Interessen

Die eigentliche Konfliktbearbeitung findet statt.

Jedes Thema wird nacheinander im Hinblick auf  die Wünsche, die Bedürfnisse und auf die Ziele der Medianden (Konfliktpartner) bearbeitet. Jeder Mediand wird aufgefordert darzulegen, was er sich für die Zukunft bezogen auf ein bestimmtes Thema wünscht. Die Schwerpunkte liegen von der Systematik somit auf

  • der Definition des eigenen Anliegens und
  • der positiven Formulierung des Wunsches für die Zukunft

 

 

Lösungsoptionen

Es werden Lösungsmöglichkeiten entwickelt.  Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungen werden gemeinsam erarbeitet. Über diese Lösungsmöglichkeiten wird verhandelt und am Ende

die beste Lösung von den Konfliktparteien ausgewählt.

Von der Systematik wesentlich ist das Prinzip der Selbstbestimmung!

 

 

Abschlussvereinbarung

Das Ergebnis wird von der Konfliktparteien in einer Verhandlungsniederschrift niedergelegt, die für bestimmte Themen notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert wird (z.B. wenn  dies gesetzlich vorgeschrieben ist).

Somit werden bindende Regelungen für die Zukunft geschaffen. Es wird somit ein neuer Rahmen für die Zukunft geschaffen.